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Standesamt/Bestattungswesen

Eheschließungen

Eheschließungen werden in Weitnau im Historischen Amtshaus (Trauzimmer, 1. Obergeschoss – Aufzug vorhanden) vollzogen. Das Trauzimmer bietet Platz für 26 Personen.

Wir sind bemüht, Ihren Wunschtermin zu ermöglichen (grundsätzlich auch 1x monatlich Samstags).

Informationen zur kirchlichen Eheschließung finden Sie bei der Ehe- und Familienseelsorge des Bistum Augsburg, Diözesanregion Kempten unter 

Friedhöfe in den einzelnen Ortsteilen:

  • Hellengerst (kirchlich)
  • Rechtis (kirchlich)
  • Sibratshofen (kirchlich)
  • Weitnau (kirchlich)
  • Wengen (kirchlich)
  • Kleinweiler (gemeindlich)

Die Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe erfolgt durch das zuständige Pfarramt Weitnau.

Standesamt Weitnau

Zuständig für die ehem. Standesämter Wengen, Missen, Missen-Wilhams

Betreuung Leichenhäuser für Wengen und Kleinweiler/Bestattungsordnerin

Betreuung Leichenhäuser Sibratshofen und Weitnau/Bestattungsordnerin

Friedhof Kleinweiler

Gemeindlicher Friedhof Kleinweiler - Allgemeines

Wer kann in Kleinweiler beerdigt werden?

Der Friedhof dient der würdigen Bestattung der verstorbenen Gemeindeinwohner.

Eine Pflicht zur Bestattung von verstorbenen Gemeindeinwohnern auf diesem Friedhof besteht nicht, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung anderweitig sichergestellt ist.

Der Friedhof dient ferner Beisetzungen von Totgeburten und der im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot aufgefundenen, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig gesichert ist.

Eine Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis des Marktes.

Welche Arten von Gräbern gibt es?

Es werden folgende Arten von Gräbern unterschieden:

  • Einzelgräber
  • Doppelgräber (Familiengräber)
  • Urnengräber
  • Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
  • Im Friedhof Kleinweiler ist ein separates Urnengrabfeld ausgewiesen.

Ruhefristen

Die Ruhefrist beträgt bei Kindern unter 7 Jahren 10 Jahre, im übrigen 30 Jahre.

Für Urnen gilt eine Ruhefrist von 15 Jahren

Grabgebühren

Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist

bei Einzelgrabstätte Kinder:
12,00 €/pro Jahr
bei Einzelgrabstätte Erwachsene:
24,00 €/pro Jahr
bei Doppelgräbern:
36,00 €/pro Jahr
bei Urnengräbern:
20,00 €/pro Jahr
Urnengemeinschaftsgrab:
346,00 €/einmalig

Bestattungsgebühren (für Grabherstellung)

für Kinder bis zu 10 Jahren
230,00 €
für Personen über 10 Jahre
530,00 €
Urnen
170,00 €
Tiefgrab
730,00 €

Leichenhausgebühren/Dienstleistungen Bestattungsordnerin

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses incl. Leistungen der Bestattungsordnerin beträgt 200,00 €

Die Gebühren werden nach der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Weitnau erhoben.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: